AGB’s objektmalerei.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s) gelten für alle zwischen der Bühnenmalerin und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen (AGB’s) bei der Auftragsvergabe an die Bühnenmalerin gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich widerspricht.
Vertragspartner
Der Vertrag kommt zustande mit:
objektmalerei.de
Inh. Bianca Böing
Wehrystraße 6
48612 Horstmar-Leer
www.objektmalerei.de
Preis und Zahlung
Zahlungsoptionen: Überweisung (Vorkasse) vor Auftragsbeginn
Kaution
Wenn Sie einen Zeitraum in der Zukunft für Ihren Auftrag reservieren bzw. erteilen (telefonisch oder schriftlich) wird eine Kaution über 40 % des Auftragswertes sofort fällig. Wird diese nicht gezahlt, können wir keinen Zeitraum reservieren.
Ziehen Sie Ihren Auftrag vorzeitig zurück, werden
- bei 6 Wochen 50 %
- bei 4 Wochen 75 %
- bei 2 Wochen 100%
des Auftragswertes bzw. der Gesamtsumme einbehalten.
Gelieferte Kunstwerke bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung im Eigentum der Künstlerin Bianca Böing.
Lieferung
Wenn sie mehrere Malereien (Leinwände), Versatzstücke gekauft haben, versende ich (wenn möglich) zusammengefasst in einer Sendung.
Die Preise richten sich nach Größe und Gewicht der Kunstwerke zuzüglich Verpackung.
Ich versende sofort nach Fertigstellung. Lieferzeiten varieren und sind nur ca. Angaben, da Maßanfertigung.
Gewährleistung
- Ich übernehme keine Gewähr für geringfügige Abweichungen der gelieferten Ware. Kleinere Abweichungen (zB. Farben, Format, Malgrund) sind zulässig. Derartige Abweichungen berechtigen nicht zur Mängelrüge. Jede Malerei ist ein Unikat.
- Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung bzw. Leistungen oder Rügen wegen offensichtlicher Mängel sind unverzüglich schriftlich an mich anzuzeigen.
- Als Gewährleistung kann der Besteller grundsätzlich nur Nachbesserung verlangen; ich bin berechtigt, eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Der Besteller kann Minderung verlangen, wenn Nachbesserungsversuche wegen des gleichen Mangels fehlgeschlagen sind.
- Erfolgt die Mängelrüge verspätet oder werden bei Abnahme Vorbehalte wegen bekannter Mängel nicht gemacht, so erlöschen die Gewährleistungsansprüche. Das Gleiche gilt, wenn der Besteller selbst Änderungen/ Reparaturen vornimmt oder dem Kunstmaler die Feststellung der Mängel erschwert. Die beschädigte Ware muss vor Nachbesserung zur Kontrolle durch Bianca Böing oder Neulieferung bzw. Neuanfertigung an die Bühnenmalerin Bianca Böing übergeben werden. Ich bin berechtigt einen Gutachter hinzuzuziehen.
- Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Bei grober Fahrlässigkeit wird der Schadensersatz auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden beschränkt.
Gewährleistung gegenüber Geschäftskunden
Beim Verkauf an Geschäftskunden beträgt die Gewährleistungsfrist auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Bühnenmalerin Bianca Böing ein Jahr. Geschäftskunden müssen die Ware direkt bei „Gefahrübergang“ (Wareneingang) prüfen, um Mängel umgehend schriftlich geltend zu machen. Werden nach dem Wareneingang Mängel festgestellt, liegt es am Geschäftskunden nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei „Gefahrübergang“ bestanden hat. Ansonsten hat der Geschäftskunde dieselben Rechte auf Nacherfüllung bzw. Wandlung wie der Privatkunde!
Gewährleistung gegenüber Privatkunden
Beim Verkauf an einen Privatkunden beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Stellt der Kunde allerdings innerhalb von sechs Monaten nach „Gefahrübergang“, also nach der Lieferung, Mängel fest, sind Sie als Verkäufer (Händler, Lieferant) in der Pflicht: Sie müssen beweisen, dass die Ware zum Zeitpunkt der Lieferung einwandfrei war. Wir sorgen daher für eine gründliche Warenausgangskontrolle durch einen Gutachter!!! Nach Ablauf der sechs Monate ändert sich die Nachweispflicht: Ab dann ist es Aufgabe des Kunden nachzuweisen, dass die Ware bereits zum Zeitpunkt der Lieferung den beanstandeten Mangel hatte.
Ausgeschlossen von der Gewährleistungsregelung sind:
- Gebrauchsbedingter Verschleiß (ständiges Rollen der Leinwand )
- Mängel, die dem Käufer bereits beim Kauf bekannt waren
- Eigenverschulden des Kunden (z.B. unsachgemäße Lagerung (siehe besondere Hinweise), falsche Handhabung, getackerte bzw. genagelte Leinwand, Schäden durch Dritte oder einen Gegenstand)
Besondere Hinweise
Jede Leinwand( Kunstwerk) ist sorgsam zu behandeln! Sie müssen vor großer Kälte, Hitze, Zugluft und Feuchtigkeit geschützt aufbewahrt werden. Eine Acrylmalerei muss mit Folie etc. geschützt werden um den Abrieb der Farbschicht oder Farbpartikel zu vermeiden. Die Malereien in meinem Angebot unterliegen meinem Copyright. Die Malereien dürfen nicht kopiert oder reproduziert werden.
Garantie
Eine Garantie auf Haltbarkeit, Materialien, Leinwände gebe ich nicht.
Diese sind Herstellerabhängig. Je nach Aufbewahrung der Malereien und Gemälde nutzen sich die Materialien unterschiedlich stark ab. Ich benutze Künstlermaterialien, die eine lange Lebensdauer garantieren.
Eigentumsvorbehalt / Urheberrecht
- Die von der Kunstmalerin Bianca Böing entworfenen Werke sind urheberrechtlich geschützt. Das uneingeschränkte Nutzungsrecht und Copyright verbleiben bei der Bühnenmalerin. Der Erwerb und Ankauf eines Bildes beinhaltet das bedingte Recht/Copyright für den Erwerber, das Portrait/Kunstwerk in seinen Anzeigen, Broschüren, Websites und Prospekten zu verwenden. Veröffentlichungen der Bilder sind nur mit der Zustimmung der Bühnenmalerin erlaubt und mit namentlicher Nennung nach §13 UrhG, Honorar und Belegexemplar gestattet. Gleiches gilt, wenn ein urheberrechtlich geschütztes Portrait/ Kunstwerk an Dritte zur redaktionellen Nutzung und/oder für Werbezwecke weitergegeben wird. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Bilder selbst oder durch Dritte herzustellen, zu vervielfältigen oder zu vertreiben.
- Bei vom Besteller in Auftrag gegebenen Motiven ist der Besteller dafür verantwortlich, dass Urheber- und Persönlichkeitsrechte nicht verletzt werden. Sollten durch das vom Kunden vorgegebene Motiv Urheber- oder Persönlichkeitsrechte verletzt werden, so übernimmt der Besteller alle rechtlichen und finanziellen Folgen und stellt der Auftragsmaler von jeglicher Haftung frei.
- Der Bühnenmalerin Bianca Böing hat das Recht, Kopien der Werke für eigene Zwecke zu nutzen. Sollte der Auftraggeber dies nicht wünschen, muss der Auftraggeber dies der Bühnenmalerin Bianca Böing mitteilen.
- Der Künstler hat das Recht nicht abgenommene Auftragsarbeiten anderweitig zu veräußern.
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt das Werk im Eigentum der Bühnenmalerin Bianca Böing.
Rechtswahl
Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Verweise und Links
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